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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02   

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https://dejure.org/2002,19066
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02 (https://dejure.org/2002,19066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.10.2002 - L 1 RA 125/02 (https://dejure.org/2002,19066)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 (https://dejure.org/2002,19066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Beitragszeit - Polen - Tätigkeit im Personalwesen - Absolvierung berufsbegleitender Kurse - ungelernte Kraft - keine förmliche Berufsausbildung - Personalreferentin - langjährige Berufserfahrung - Facharbeiter - Meister - berufliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen, 25.01.2001 - L 1 RA 55/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02
    Rechtsgrundlage des Begehrens der Klägerin auf höhere Einstufung ihrer in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten im Vormerkungsverfahren ist § 149 Abs. 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), und zwar zum einen in Verbindung mit dem deutschpolnischen Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) in Verbindung mit Art. 6 § 4 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neureglungsgesetzes (FANG) in Verbindung mit §§ 15, 16 und 22 Fremdrentengesetz (FRG) in Verbindung mit § 256 b SGB VI in Verbindung mit Anlagen 13 und 14 zum SGB VI. Zum zweiten ergibt sich die Anwendung des FRG in Verbindung mit § 256 b SGB VI in Verbindung mit Anlagen 13 und 14 zum SGB VI zusätzlich aus der Eigenschaft der Klägerin als Inhaberin des Vertriebenenausweises A, § 1 FRG; insoweit besteht bei der Anwendung des FRG nach dem DPSVA und dem § 1 FRG Normenkonkurrenz (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997, 13 RJ 19/97; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2001, L 1 RA 55/00 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG).

    Denn die vorliegend streitige Zeit (1982 -- 1987) liegt im zeitlichen Anwendungsbereich des DPSVA 75 und die Klägerin ist noch vor 1990 (nämlich 1987) in die Bundesrepublik übersiedelt (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2001, L 1 RA 55/00; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Februar 2001, L 13 KN 3881/00, jeweils m.w.N.).

  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R

    Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02
    Bei § 149 Abs. 5 SGB VI ist aber maßgeblich das Recht zur Zeit der Entscheidung des Gerichts (BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 28/00 R m.w.N.), vorliegend also sowohl beim SG (Urteil vom 16. Mai 2002) als auch beim erkennenden Senat die ab 1. Januar 2002 geltende Gesetzesfassung.
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 19/97

    Mitgliedschaft in einer Kolchose, abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02
    Rechtsgrundlage des Begehrens der Klägerin auf höhere Einstufung ihrer in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten im Vormerkungsverfahren ist § 149 Abs. 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), und zwar zum einen in Verbindung mit dem deutschpolnischen Sozialversicherungsabkommen (DPSVA) in Verbindung mit Art. 6 § 4 des Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neureglungsgesetzes (FANG) in Verbindung mit §§ 15, 16 und 22 Fremdrentengesetz (FRG) in Verbindung mit § 256 b SGB VI in Verbindung mit Anlagen 13 und 14 zum SGB VI. Zum zweiten ergibt sich die Anwendung des FRG in Verbindung mit § 256 b SGB VI in Verbindung mit Anlagen 13 und 14 zum SGB VI zusätzlich aus der Eigenschaft der Klägerin als Inhaberin des Vertriebenenausweises A, § 1 FRG; insoweit besteht bei der Anwendung des FRG nach dem DPSVA und dem § 1 FRG Normenkonkurrenz (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997, 13 RJ 19/97; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2001, L 1 RA 55/00 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2001 - L 13 KN 3881/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2002 - L 1 RA 125/02
    Denn die vorliegend streitige Zeit (1982 -- 1987) liegt im zeitlichen Anwendungsbereich des DPSVA 75 und die Klägerin ist noch vor 1990 (nämlich 1987) in die Bundesrepublik übersiedelt (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 2001, L 1 RA 55/00; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Februar 2001, L 13 KN 3881/00, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 R 207/16
    In der Konsequenz sind - bei derselben Qualifikation - sowohl Berufsanfänger als auch langjährig Berufserfahrene in dieselbe Stufe einzustufen ("Die Qualifikationsgruppe bleibt ein Leben lang erhalten"), weshalb die Spannbreite der Berufserfahrungen bei den Qualifikationsgruppen deutlich größer ist als diejenige bei den Leistungsgruppen (Müller, a.a.O., S. 365; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 -, Rn. 59, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 2 R 187/16
    In der Konsequenz sind - bei derselben Qualifikation - sowohl Berufsanfänger als auch langjährig Berufserfahrene in dieselbe Stufe einzustufen ("Die Qualifikationsgruppe bleibt ein Leben lang erhalten"), weshalb die Spannbreite der Berufserfahrungen bei den Qualifikationsgruppen deutlich größer ist als diejenige bei den Leistungsgruppen (Müller, a.a.O., S. 365; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 -, Rn. 59, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 227/14
    In der Konsequenz sind - bei derselben Qualifikation - sowohl Berufsanfänger als auch langjährig Berufserfahrene in dieselbe Stufe einzustufen ("Die Qualifikationsgruppe bleibt ein Leben lang erhalten"), weshalb die Spannbreite der Berufserfahrungen bei den Qualifikationsgruppen deutlich größer ist als diejenige bei den Leistungsgruppen (Müller, a.a.O., S. 365; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 -, Rn. 59, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2017 - L 2 R 365/16
    In der Konsequenz sind - bei derselben Qualifikation - sowohl Berufsanfänger als auch langjährig Berufserfahrene in dieselbe Stufe einzustufen ("Die Qualifikationsgruppe bleibt ein Leben lang erhalten"), weshalb die Spannbreite der Berufserfahrungen bei den Qualifikationsgruppen sehr große Spannbreiten erfassen kann (Müller, a.a.O., S. 365; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 -, Rn. 59, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 398/14
    In der Konsequenz sind - bei derselben Qualifikation - sowohl Berufsanfänger als auch langjährig Berufserfahrene in dieselbe Stufe einzustufen ("Die Qualifikationsgruppe bleibt ein Leben lang erhalten"), weshalb die Spannbreite der Berufserfahrungen bei den Qualifikationsgruppen deutlich größer ist als diejenige bei den Leistungsgruppen (Müller, a.a.O., S. 365; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Oktober 2002 - L 1 RA 125/02 -, Rn. 59, juris).
  • SG Oldenburg, 17.04.2007 - S 5 R 108/05
    Insoweit besteht eine Normenkonkurrenz (vgl. dazu LSG Niedersachsen, 1. Senat vom 24.10.2002, Az. L 1 RA 125/2002).
  • SG Hannover, 09.12.2010 - S 4 R 1056/07
    Vielmehr ist es im Regelfall sogar so, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Handwerksmeisters im handwerklichen Bereich liegt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.10.2002 - L 1 RA 125/02).
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